Sollte ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung der Eltern oder eines Elternteils antreten, ist es in vielen Fällen erforderlich, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Besonders im Falle von Namensabweichungen ist es notwendig, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten beizufügen.
Die Einverständniserklärung muss klar zum Ausdruck bringen, dass die/der Personensorgeberechtigte mit der Auslandsreise einverstanden ist. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei und hilft, eine mögliche Kindesentführung oder das unerlaubte Entfernen des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten zu verhindern.
Die folgende Inhalt der Bescheinigung ist erforderlich:
- Personalien des minderjährigen Kindes
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien etwaiger volljähriger Begleitpersonen
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