Reiserücktrittsversicherung
Wenn Sie Ihre Reise (teilweise) stornieren mussten, können Sie eine Schadensmeldung bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung einreichen. Dafür benötigen Sie die (Teil-)Stornorechnung. Diese wird spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Bearbeitung Ihrer (Teil-)Stornierung per E-Mail an den Hauptbucher gesendet.
Eine Erstattung der Stornokosten durch die Versicherung erfolgt nur, wenn der Grund für die Stornierung ein triftiger Grund im Sinne der Versicherungsbedingungen ist.
Weitere Informationen zum Leistungsumfang der Reiserücktrittsversicherung finden Sie hier.
Sie können das Online-Formular ausfüllen, um Ihre Stornokosten geltend zu machen. Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen. Den Fortschritt Ihrer Schadenmeldung können Sie nach der Einreichung online verfolgen.
Reiseversicherung
Hatten Sie einen Unfall oder haben Sie während Ihres Urlaubs einen Schaden erlitten? Dann können Sie Ihre Schadensmeldung direkt bei AXA über das Online-Schadenformular einreichen. Oben rechts können Sie die Sprache anpassen.
Bitte halten Sie beim Einreichen Ihrer Schadensmeldung Rechnungen, Garantien, Bescheinigungen und weitere Nachweise bereit. Je vollständiger Sie den Schaden beschreiben und entsprechende Unterlagen beifügen, desto schneller kann AXA Ihre Meldung bearbeiten. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen. Den Fortschritt Ihrer Schadenmeldung können Sie nach der Einreichung online verfolgen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Leistungsumfang der Reiseversicherung.
Fragen zu Ihrer Schadensmeldung
Haben Sie Fragen zu Ihrer Schadensmeldung? Bitte wenden Sie sich direkt an AXA.
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